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Revision as of 19:23, 8 September 2023 by Ameisenigel (talk | contribs) (Created page with "Gemäß den geltenden Rechtsvorschriften werden Zahlungsdaten für einen Zeitraum von zehn Jahren für Steuer- und Buchhaltungszwecke aufbewahrt. Sofern nicht anders angegeben...")
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Gemäß den geltenden Rechtsvorschriften werden Zahlungsdaten für einen Zeitraum von zehn Jahren für Steuer- und Buchhaltungszwecke aufbewahrt. Sofern nicht anders angegeben, werden alle anderen Informationen nach der letzten Interaktion drei Jahre lang aufbewahrt.